Kosten und Honorar
Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgetz.
Im Grundsatz bestimmt der Gegenstandswert, also derjenige Wert um den sich die juristische Auseinandersetzung dreht, sowie Umfang, Schwierigkeit und Wichtigkeit der Angelegenheit für den Mandanten den späteren Honoraranspruch.
Daneben besteht die Möglichkeit, das anwaltliche Honorar im Rahmen einer zu treffenden Gebührenvereinbarung vertraglich zu regeln.
Unabhängig aus welchem Rechtsgrund sich die Gebühren für unsere Tätigkeit ergeben, erachten wir Kostentransparenz als unabdingbare Voraussetzung eines ungestörten Vertrauensverhältnisses, so dass für uns die Kostenfrage thematisiert wird, bevor die Kosten angefallen sind.